Rechtsanwältin S. ARAN
Internationale Kanzlei
im deutschen und französischen Recht
Kanzlei S. Aran
Die Legal Kanzlei ist eine voll digitalisierte, international ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Salem. Wir legen größten Wert auf eine transparente vertrauensvolle Kommunikation mit Ihnen.
Aufgrund meiner 16jährigen Erfahrung als deutsche und französische Rechtsanwältin bin ich in der Lage, die für Ihren Fall erfolgsversprechendste Strategie herauszuarbeiten und Ihnen den Ablauf in verständlicher Sprache, auf deutsch, französisch oder englisch zu erläutern.
Ich wurde 2005 in der Rechtsanwaltskammer München zugelassen und 2006 zusätzlich in der Rechtsanwaltskammer in Nizza (Frankreich). Bis 2013 arbeitete ich für diverse deutsch-französische Kanzleien in Frankreich. Im September 2013 gründete ich meine eigene Kanzlei im französischen Überseegebiet Guadeloupe. Im Juni 2019 kehrte ich in meine Heimat, die Bodenseeregion, zurück, wo ich zunächst 2 Jahre in einer insovenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei als Rechtsanwältin tätig war, bevor ich die Kanzlei in Salem gründete
Wir bieten Ihnen kreative Lösungen für reale Probleme !
Rechtsberatung im deutschen und französischen Recht
1997 | Abitur in Konstanz |
1997-2005 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Augsburg und fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Französisch |
2005 | Zweites Juristisches Staatsexamen |
bis 2013 | Rechtsanwältin in internationalen Kanzleien in Frankreich und Übersee (deutsches, französisches und internationales Recht) |
bis 2019 | Eigene internationale Kanzlei in Pointe-A-Pitre, Guadeloupe |
bis 2022 | Rechtsanwältin in insolvenzrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Friedrichshafen |
seit Mai 2022 | Eröffnung der länderübergreifenden Legal Kanzlei Aran in Salem |
Wie wir arbeiten und abrechnen
1. Erstberatung
Wünschen Sie eine anwaltliche Erstberatung, die die weiteren Schritte und Durchsetzungsmöglichkeiten beleuchtet und nach Prüfung sämtlicher relevanter Unterlagen auch Detailfragen beantwortet, können Sie diese in einem persönlichen Termin, auf Wunsch aber auch telefonisch oder in einem Videochat oder per E-Mail erhalten.
Für diese Erstberatung fallen je nach Umfang und Thematik maximal 190 € netto zuzüglich Umsatzsteuer an.
2. Mitteilen der Kosten
Wenn Sie uns dann für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Verhandlungen mit der Gegenseite oder ein gerichtliches Vorgehen ein Mandat erteilen, richten sich die Gebühren regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das bundesweit die Rechtsanwaltsgebühren für alle Rechtsanwält*innen gültig festlegt, es sei denn wir haben eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen.
In der individuellen schriftlichen Vergütungsvereinbarung wird entweder ein Pauschalhonorar vereinbart, oder Sie erhalten eine minutengenaue Zeitaufstellungen unserer anwaltlichen Tätigkeit. Der Stundensatz wird je nach Art, Umfang und Schwierigkeit des Mandats vorab mit Ihnen einvernehmlich festgelegt.
Sie erhalten auch eine Prognose zum voraussichtlichen Zeitaufwand, dass auch hier die Kosten immer im Rahmen und für Sie steuerbar bleiben.
Kooperationen – unsere Bürogemeinschaft
Stark für Sie – persönlich und zielgerichtet.
Seit dem Frühjahr 2022 kooperiere ich in Bürogemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Martina Spintig: https://kanzleispintig.de.
Bis auf das Familienrecht bearbeiten wir jeweils unterschiedliche Rechtsgebiete. Dies ermöglicht es uns, Mandantinnen und Mandanten, die im jeweils nicht bearbeiteten Rechtsgebiet anwaltlichen Rat und Vertretung suchen, an eine kompetente Kollegin weiter zu verweisen.
Wir haben uns bestmögliche und fundierte rechtliche Beratung jedes/jeder unserer Mandantinnen und Mandanten und unsere kontinuierliche berufliche Weiterentwicklung zum Ziel gesetzt.