Rechtsanwältin S. ARAN

Internationale Kanzlei
im deutschen und französischen Recht

Sonja Aran - Recht

Kanzlei S. Aran

Die Legal Kanzlei ist eine voll digitalisierte, international ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Salem. Wir legen größten Wert auf eine transparente vertrauensvolle Kommunikation mit Ihnen.

Aufgrund meiner 16jährigen Erfahrung als deutsche und französische Rechtsanwältin bin ich in der Lage, die für Ihren Fall erfolgsversprechendste Strategie herauszuarbeiten und Ihnen den Ablauf in verständlicher Sprache, auf deutsch, französisch oder englisch zu erläutern.

Ich wurde 2005 in der Rechtsanwaltskammer München zugelassen und 2006 zusätzlich in der Rechtsanwaltskammer in Nizza (Frankreich). Bis 2013 arbeitete ich für diverse deutsch-französische Kanzleien in Frankreich. Im September 2013 gründete ich meine eigene Kanzlei im französischen Überseegebiet Guadeloupe. Im Juni 2019 kehrte ich in meine Heimat, die Bodenseeregion, zurück, wo ich zunächst 2 Jahre in einer insovenzrechtlich ausgerichteten Kanzlei als Rechtsanwältin tätig war, bevor ich die Kanzlei in Salem gründete

Wir bieten Ihnen kreative Lösungen für reale Probleme !

Rechtsberatung im deutschen und französischen Recht

1997Abitur in Konstanz
1997-2005Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Augsburg und fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Französisch
2005Zweites Juristisches Staatsexamen
bis 2013Rechtsanwältin in internationalen Kanzleien in Frankreich und Übersee (deutsches, französisches und internationales Recht)
bis 2019Eigene internationale Kanzlei in Pointe-A-Pitre, Guadeloupe
bis 2022Rechtsanwältin in insolvenzrechtlich ausgerichteter Kanzlei in Friedrichshafen
seit Mai 2022Eröffnung der länderübergreifenden Legal Kanzlei Aran in Salem

Wie wir arbeiten und abrechnen

1. Erster Kontakt

Als besonderen Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen durch eine telefonische kostenlose Ersteinschätzung prüfen zu lassen. Sie können Rechtsanwältin Aran in einem etwa 15-minütigen Telefongespräch kennenlernen und eine erste prognostische Einschätzung erhalten, ob sich ein Vorgehen mit ihrer Hilfe lohnt, welche Chancen und eventuelle Risiken bestehen und Fragen zum weiteren Vorgehen stellen.

Diese kostenlose Ersteinschätzung erfolgt regelmäßig ohne Wartezeit ist, völlig unverbindlich und kostenfrei.

Die kostenlose Ersteinschätzung erfolgt immer telefonisch, allerdings können Sie uns auch eine E-Mail senden mit Ihrer Telefonnummer und wir rufen Sie dann zurück.

2. Erstberatung

Wünschen Sie eine anwaltliche Erstberatung, die die weiteren Schritte und Durchsetzungsmöglichkeiten beleuchtet und nach Prüfung sämtlicher relevanter Unterlagen auch Detailfragen beantwortet, können Sie diese in einem persönlichen Termin, auf Wunsch aber auch telefonisch oder in einem Videochat oder per E-Mail erhalten.

Für diese Erstberatung fallen je nach Umfang und Thematik maximal 190 € netto zuzüglich Umsatzsteuer an.

3. Mitteilen der Kosten

Wenn Sie uns dann für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Verhandlungen mit der Gegenseite oder ein gerichtliches Vorgehen ein Mandat erteilen, richten sich die Gebühren regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das bundesweit die Rechtsanwaltsgebühren für alle Rechtsanwält*innen gültig festlegt, es sei denn wir haben eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen.

In der individuellen schriftlichen Vergütungsvereinbarung wird entweder ein Pauschalhonorar vereinbart, oder Sie erhalten eine minutengenaue Zeitaufstellungen unserer anwaltlichen Tätigkeit. Der Stundensatz wird je nach Art, Umfang und Schwierigkeit des Mandats vorab mit Ihnen einvernehmlich festgelegt. 

Sie erhalten auch eine Prognose zum voraussichtlichen Zeitaufwand, dass auch hier die Kosten immer im Rahmen und für Sie steuerbar bleiben.