Rechtsgebiete

Rechtsberatung im deutschen und französischen Recht

Familienrecht

Wir hören Ihnen zu, wenn Sie uns Ihre persönliche « Geschichte » erzählen. Denn nur so können wir Ihre Interessen verstehen und diese optimal vertreten.
Unser Ziel ist es, Sie so gut zu beraten, dass Sie jederzeit den Verfahrensstand verstehen und so die Kontrolle über Ihr Leben behalten können. Wir bemühen uns, in Absprache mit Ihnen immer darum, eine gütliche Regelung im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu finden, da gerichtliche Verfahren nur angestrengt werden sollten, wenn gütliche Einigungen nicht möglich oder nicht gewünscht sind Im Falle eines Verfahrens kämpfen wir für Ihre Interessen.

Einige der von uns angebotenen Leistungen sind hier aufgestellt:


Scheidung (Vorbereitung, Beratung, Vertretung im gerichtlichen Verfahren)

Unterhalt (Berechnung von Unterhaltsansprüchen, Beratung und Vorbereitung auf künftige Forderungen, Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen; Vertretung in gerichtlichen Unterhaltsverfahren, Vertretung gegen das Jugendamt, Elternunterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)

Vermögensauseinandersetzung (Beratung über sinnvolle Lösungen im Trennungsfall, Berechnung von Zugewinnausgleichsansprüchen, Gesamtschuldnerausgleich, Wohnvorteil und Nutzungsentschädigung, Vertretung in gerichtlichen Verfahren, Teilungsversteigerung)

Sorge- und Umgangsrecht, Mediation

Vertragsrecht, Kaufrecht

Es vergeht kaum ein Tag, an dem Sie keinen Vertag abschließen. Sei es an der Supermarktkasse oder beim Friseur. In aller Regel benötigen Sie hierbei keine anwaltliche Hilfe. Und das ist auch gut so. Es gibt jedoch hin und wieder auch Vertragsabschlüsse, die von solchem Gewicht sind, dass Sie nicht unerhebliche finanzielle Verbindlichkeiten und Risiken für Sie bedeuten. In solchen Fällen stehe ich Ihnen gerne vor Vertragsabschluss beratend zur Seite oder helfen Ihnen bei der Aushandlung der Vertragsdetails. Auch wenn die Vertragsabwicklung nicht so läuft, wie Sie es sich erhofft und erwartet haben, stehen wir Ihnen zur Seite, um Gewährleistungs-, Garantie- und/oder Schadenersatzansprüche bzw. Rückabwicklungsansprüche zu prüfen und durchzusetzen.


Strafrecht

Betäubungsmittel, Jugendstrafrecht, Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte

Wird gegen Sie als Beschuldigter ermittelt? Sind Sie als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft wegen einer Strafanzeige vorgeladen oder ist gegen Sie gar schon ein Bußgeldbescheid, ein Strafbefehl ergangen oder eine Anklage erhoben? Dann wenden Sie sich umgehend an uns.

Vorschnelle nachteilige Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden können später im Verfahren nur schwer korrigiert werden. Eine kompetente Begleitung/Verteidigung ist ausschöaggebend für das Ergebnis der Ermittlung/ des Verfahrens.

Wir vertreten Sie in sämtlichen Bereichen des Strafrechts, insbesondere bei Verstößen gegen das BtMG, Jugendstrafrecht, Körperverletzungsdelikten, Vermögensdelikten wie Betrug und Diebstahl, Straßenverkehrsdelikte und im Strafvollzugsrecht.

Reiserecht

Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche bei mangelhafter Pauschalreise, Rückerstattung des Reisepreises im Falle einer Stornierung aufgrund von Corona o.ä.. Derzeit müssen Tausende von bereits gebuchten Pauschalreisen von den Anbietern abgesagt werden. Die meisten Reiseveranstalter bieten ihren Kunden fast ausnahmslos Gutscheine an statt einer Erstattung des Geldes. Sie „vergessen“ dabei zu erwähnen, dass der Kunde das Recht auf seiner Seite hat, wenn er keinen Gutschein akzeptieren möchten.
Im Falle einer Flugverspätung machen wir für Sie Ihre Ansprüche auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung geltend. Wir haben bereits in zahlreichen Fällen agiert und Schadensersatzzahlungen für unsere Mandanten erreicht.


Nachbarschaftsrecht

Sie fühlen sich gestört durch Ihren Nachbarn ?

Laute Musik und Grillgerüche im Sommer, überstehende Sträucher und Hecken, bellende Hunde, streunende Katzen etc. Die gesetzlichen Grundlagen für Regelungen im Nachbarschaftsrecht finden sich auf Bundes- oder Landes- und sogar auf Kommunalebene. Im Nachbarschaftsrecht gilt vor allem das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Wir helfen Ihnen eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Nachbarn zu finden, so dass Sie Ihre Lebensqualität zurück erhalten.


Miet-und Wohneigentumsrecht

Wir beraten und vertreten Vermieter und Mieter in gleicher Weise in allen Fragen des Mietrechts. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt eines Mietvertrages oder über die Art und den Umfang der Umlage von Nebenkosten, holen Sie unseren Rat ein. Egal ob Beratung zum Vertragsschluss und Vertragsinhalt oder beim Durchsetzen von Ansprüchen im Rahmen eines Mietrechtsprozesses. Wir helfen Ihnen weiter. Wir erstellen für Sie bei Bedarf Mietverträge, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und auf Ihr Mietobjekt zugeschnitten sind. Ebenso prüfen wir Mietvertragsentwürfen und beraten Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche.
Gerne übernehmen wir für Sie die Beitreibung offener Mieten und offener Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen.

Unser Leistungsspektrum deckt im Wesentlichen folgende Bereiche ab:


• Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung
• Mieterhöhung
• Beitreibung von Rückständen
• Betriebskostenabrechnung
• Schönheitsreparaturen
• Modernisierungsmaßnahmen
• Mietminderung
• Mängel der Wohnung
• Kündigung des Mietvertrages
• Räumungsangelegenheiten
• Schadensersatz nach Vertragsende.


Arbeitsrecht

Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ? Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, wenn es um Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen geht. Da wir in allen Bereichen und für beide Seiten beratend vertragsgestaltend außergerichtlich und gerichtlich tätig sind, ist es uns möglich, die jeweils passende und optimale Mandatsführung unter Berücksichtigung der Strategie des oder der jeweiligen Gegner*in anzubieten.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer:
• Begleitung in kritischen Phasen des Arbeitsverhältnisses
• Kündigungsschutzrecht
• Kündigungsfristen
• Arbeitszeugnis
• Probezeit/Befristung/Teilzeitarbeit
• Abfindungsangebote und Abwicklungsverträge (Überprüfung und Gestaltung)
• Verschwiegenheitspflichten
• Abmahnungen
• Arbeitszeit/Überstunden/Mehrarbeit
• Vergütung/Weihnachts- und Urlaubsgeld
• Wettbewerbsverbote
• Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
• Arbeitgeberinsolvenz
• Vertretung vor Arbeitsgerichten

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:
• Gestaltung von speziell auf den Betrieb abgestimmte Arbeitsverträgen
• Beratung von Personalabteilungen (z.B. Kündigungen, Abmahnungen und allgemeine personelle Maßnahmen)
• Beratung über besondere Schutzvorschriften (z.B. Schwerbehinderung, Gleichbehandlung, Elternzeit und Befristung)
Vertretung vor Arbeitsgerichten.


Bußgeld-und Verkehrsrecht

Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wissen nicht weiter ?
Schnell verstrickt man sich in der Aufregung nach einem Unfall in widersprüchliche Aussagen oder macht Schuldeingeständnisse, die so nicht nötig gewesen wären. Wir beraten Sie gerne und vertreten Sie sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich, damit Sie den Unfall schnell hinter sich lassen können. Wir schätzen für Sie die Haftungsfragen ein und analysiere die versicherungsrechtliche Situation.
Bedenken Sie, dass es nie im Interesse der Versicherung des Unfallgegners ist, Ihnen Ihren kompletten Schaden zu bezahlen! Jede Versicherungsgesellschaft verfolgt regelmäßig eigenwirtschaftliche Ziele, die sie teilweise nur auf Ihre Kosten erreichen kann! In jedem Fall werden Ihre Nerven und Ihre Brieftasche oft weit über den Unfall hinaus belastet.

Wir bieten an, für Sie mit der Versicherung zu verhandeln und Ihren Anspruch gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen. Damit Sie wieder ruhig schlafen können !

Bußgelder, Fahrverbot, Führerscheinentzug

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot oder wird Ihnen sogar der Führerschein entzogen, so holen Sie sich unseren Rat. Machen Sie gegenüber der Bußgeldbehörde oder der Polizei keine Angaben zur Sache, bevor Sie sich nicht anwaltlich haben beraten lassen. 
Wer einen Bußgeldbescheid erhält, muss in der Regel eine Geldbuße zahlen, weil er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. In einigen Fällen kann der Empfänger eines solchen Schreibens dem aber entgehen. Wann tritt dies ein?
Ein häufiger Fall ist ein Fehler seitens der Behörden. So können bereits beim Messverfahren problematische Aspekte auftreten, etwa wenn die Eichung des Geräts nicht vorschriftsgemäß durchgeführt wurde oder die Benutzung nicht korrekt war. Wenn Sie den Bußgeldbescheid von uns prüfen lassen, werden wir diese Details finden.
Ein verhängtes Bußgeld von uns noch einmal überprüfen zu lassen kann sich auch dann lohnen, wenn die ausstellende Behörde das vorschriftsgemäße Vorgehen nicht eingehalten hat. Wurde der Toleranzabzug nicht gewährt? Fehlen verpflichtende Angaben, etwa die Rechtsmittelbelehrung, die in § 66 OWiG vorgeschrieben sind?
Wir überprüfen für Sie, ob die Möglichkeit besteht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, um das Bußgeld abzuwehren. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung geschehen.
Natürlich können Sie auch ohne einen Rechtsanwalt Einspruch gegen das Bußgeld einlegen. Wir bieten jedoch den Vorteil, dass wir nicht nur die Vorschriften und das Verfahren genauestens kennt, sondern auch noch auf unsere Erfahrung mit ähnlichen Fällen zurückgreifen können. Auf diese Weise können wir in der Regel auch die mögliche Reaktion der Behörde oder des Gerichts besser einschätzen und somit die Aussichten beurteilen.


Internationales Recht und Europarecht

Im Allgemeinen wird unter „internationalem Recht“ das Recht verstanden, das die Beziehungen unter Bürgern und Unternehmen verschiedener Länder regelt.

Zum internationalen Recht kann auch das Recht der Europäischen Union gezählt werden, das mit den Jahren immer umfangreicher wurde und an Bedeutung gewonnen hat. Tatsächlich sind die Verordnungen der Europäischen Union in den einzelnen Staaten direkt anwendbar. Richtlinien erfordern dagegen eine Durchführungsanordnung vonseiten des einzelnen Staates.

Die Welt wächst durch Globalisierung und europäische Integration immer weiter zusammen – Arbeitsverhältnisse, Geschäftsbeziehungen und das Privatleben werden damit internationaler und haben viele Bezüge zu ausländischen Rechtsordnungen. Das bedeutet aber auch: Rechtsprobleme sind komplexer und lassen sich nicht mehr nur in einem Staat lösen.

Das internationale Recht bringt die weltweit verschiedenen Rechtsordnungen in einen gemeinsamen Kontext. Eine der größten Herausforderungen im internationalen Recht besteht darin, zu ermitteln, welcher rechtliche und internationale Rahmen in einem Streitfall Anwendung findet. Je nachdem, ob deutsches oder z. B. französisches Recht herangezogen wird, können sich Ansprüche, Pflichten und Rechtsfolgen unterscheiden.

Wir können Sie rechtzeitig darüber informieren, welche rechtlichen Anforderungen für Sie gelten, und Ihnen dabei helfen, zeitraubende und teure Rechtsstreitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden.

Unternehmen begleiten wir bei sämtlichen internationalen Rechtsbeziehungen, insbesondere mit Frankreich.